Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der first mile – Innovative Stadt-Logistik UG (haftungsbeschränkt) – nachstehend als first mile bezeichnet:

§ 1 Geschäftsanbahnung, Auftragserteilung

a. Ein Erstgespräch, das dem gegenseitigen Kennenlernen dient und das Leistungsspektrum und das Vorgehen von first mile aufzeigt sowie die konkrete Aufgabe und Zielsetzung des Auftraggebers beschreibt, ist grundsätzlich kostenfrei. Anfallende Reisekosten werden nach Absprache abgerechnet. Folgetermine – auch ohne schriftliche Auftragserteilung – rechtfertigen einen Honoraranspruch seitens first mile.

b. Mit der Inanspruchnahme der first mile-Leistungen werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt.

c. Ein mündlich oder schriftlich erteilter Beratungsauftrag wird erst mit schriftlicher Bestätigung von first mile verbindlich.

§ 2 Umfang des Beratungsauftrags

Der Umfang des Beratungsauftrags oder anderer Dienstleistungen wird zwischen dem Auftraggeber und first mile vereinbart. Die Erweiterung des Auftrags durch den Auftraggeber zieht zwangsläufig eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass first mile auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen und im Besitz des Auftraggebers befindlichen Informationen rechtzeitig vorgelegt werden und first mile von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

a. first mile führt die ihr übertragenen Beratungs- oder sonstigen Aufgaben mit der fachlichen und kaufmännischen Sorgfalt sowie nach bestem Wissen durch. Gleichwohl kann für das Ergebnis keine Haftung übernommen werden. first mile haftet grundsätzlich nur, soweit Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden sind.

b. Eine Aufrechnung mit Honoraransprüchen von first mile ist nicht möglich.

§ 5 Urheber- und Nutzungerechte

a. first mile behält an der gelieferten Leistung grundsätzlich das Urheberrecht. Die erstellten Beratungsleistungen, Unterlagen etc. sind geistiges Eigentum von first mile. Das eingeräumte Nutzungsrecht gilt auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang.

b. Die Weitergabe jeglicher Art von Ergebnissen, beruflichen Äußerungen etc. von first mile an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch first mile.

c. Der Auftraggeber versichert, dass durch die Auftragserledigung die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, nicht verletzt werden. Sollten dennoch die Rechte Dritter verletzt werden, liegt die entsprechende Haftung allein beim Auftraggeber.

§ 6 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung

a. first mile hat als Gegenleistung für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wird vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart. Dabei sind mehrere Abrechnungsarten möglich: Abrechnung nach Zeit (Tagessatz), Pauschalabrechnung (Festpreis für definierte Aufgaben) oder gemischte Abrechnungsform (Pauschalbetrag + Zeitaufwand).

b. Im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehende Fremdkosten (Reisekosten, Gebühren, Porto/Versand, verauslagte Produktionskosten, Spesen und Auslagen u.ä.) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sämtliche Fremdkosten werden zuzüglich 5% Finanzierungsaufwand abgerechnet.

c. Wird die Ausführung des Auftrags nach der Erteilung durch den Auftraggeber verhindert, so bleibt der Anspruch von first mile auf das vereinbarte Honorar bestehen.

d. Die Rechnungsstellung für die vereinbarte Dienstleistung kann – je nach Auftragsumfang – komplett oder auch für Teilleistungen bzw. in zeitlichen Intervallen erfolgen. Ebenso kann eine Anzahlung bei Auftragserteilung vereinbart werden. Zahlungsziel: Rechnungen sind in jedem Fall innerhalb von 10 Tagen (ab Rechnungsdatum) ohne Abzug auszugleichen.

§ 7 Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Datenschutz

a. first mile, deren Berater, Mitarbeiter und die hinzugezogenen Vertragspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

b. first mile darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse der Tätigkeit Dritten nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

c. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrags. Ausgenommen von der Schweigepflicht sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

d. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrags übermittelten Ergebnisse und Informationen, die zum Teil interne Erkenntnisse von first mile enthalten können, nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden. Die Weitergabe an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von first mile.

§ 8 Schlussbestimmungen

a. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine entsprechende Regelung, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

b. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.

c. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.

 

Stand: 01.09.2019